Wann kommt mein Kind zur Welt?
Einfach den Geburtstermin berechnen!
Einer Schwangerschaft sehen viele Frauen bzw. Paare mit einer gewissen Spannung, Vorfreude, vielleicht aber auch Ängsten, entgegen. Wenn der Schwangerschaftstest erst einmal positiv war, ist in der Regel die erste Frage: Wann kommt das Kind zur Welt? Vom errechneten Geburtstermin hängen nämlich andere Termine ab, wie der Beginn des Mutterschutzes und der Elternzeit.
Sobald die Regelblutung ausbleibt, greifen viele Frauen zu einem Schwangerschaftsfrühtest. Sollte dieser positiv ausfallen, ist der nächste Schritt der Gang zum Frauenarzt bzw. zur Frauenärztin. Beim Frauenarzt wird durch einen vaginalen Ultraschall geprüft, ob sich eine Fruchthöhle gebildet hat und ob sich dort eine Eizelle eingenistet hat – damit wäre die Schwangerschaft bestätigt.
Mit der Bestätigung der Schwangerschaft durch den Frauenarzt wird der voraussichtliche Entbindungstermin (ET) berechnet. Dabei werden zum ersten Tag der letzten Periode 280 Tage hinzugezählt und heraus kommt der errechnete Geburtstermin. Vom Datum der letzten Periode ausgehend werden auch die Schwangerschaftswochen gezählt. So kommt es, dass man von 40 Schwangerschaftswochen (SSW) spricht, obwohl ein Kind in der Regel 38 Wochen von der Zeugung bis zur Geburt braucht.
Korrektur des berechneten Geburtstermins
Ist der Geburtstermin erst einmal berechnet, richten sich danach die Untersuchungstermine im Laufe der Schwangerschaft. Allerdings wird beim Berechnen des Geburtstermins davon ausgegangen, dass die Regelblutung vor der Schwangerschaft sehr regelmäßig war. Bei unregelmäßigem Zyklus kann der voraussichtliche Entbindungstermin jedoch ungenau sein und noch im Laufe der Schwangerschaft korrigiert werden. In der Regel wird der Geburtstermin bei unregelmäßigem Zyklus dann anhand des ersten Ultraschalls festgelegt. Gerade zu Beginn einer Schwangerschaft entwickeln sich Babys nämlich sehr gleichmäßig. Die Größe des Kindes im Mutterleib gibt dann Auskunft über den möglichen Entbindungstermin.
Wichtige Daten rund um den Geburtstermin
Mal abgesehen davon, dass sich alle Vorsorgeuntersuchungen im Laufe der Schwangerschaft nach dem Geburtstermin und den entsprechenden Schwangerschaftswochen richten, ist das Datum des Geburtstermins vor allem auch für die weitere Lebensplanung relevant. Es besteht zwar keine Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren, aber je nach ausgeübten Tätigkeiten und auch den Plänen zur Elternzeit sollte der Arbeitgeber, schon im eigenen Interesse, rechtzeitig angesprochen werden. Sobald der Arbeitgeber nämlich Kenntnis von der Schwangerschaft hat, setzt der Kündigungsschutz ein, der nur unter schwierigen Bedingungen ausgehebelt werden kann. Wer plant, nach der Geburt des Kindes Elternzeit zu nehmen, muss diese sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Da die Elternzeit (vielmehr das Elterngeld) vom Tag der Geburt gerechnet wird, nimmt man in der Regel beim Antrag auf Elternzeit den errechneten Geburtstermin zu Hilfe. Der Mutterschutz selbst beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, also ab der 34. Schwangerschaftswoche (SSW). Wer möchte und körperlich dazu in der Lage ist, kann auch bis zum Geburtstermin weiterarbeiten. Die Erfahrung zeigt aber, dass die letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin, also die Zeit des Mutterschutzes, gut geeignet sind, um die Babyausstattung zu vervollständigen, im Krankenhaus den Geburtsplan zu besprechen und sich schon einmal einen Kinderarzt zu suchen. Außerdem ist die Zeit ideal, um sich als Schwangere noch einmal zu erholen und Kraft zu tanken, für die Geburt und die aufregende Zeit danach. Dann macht es auch nicht viel aus, wenn das Kind nicht zum errechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Nur etwa drei bis vier Prozent aller Babys kommen tatsächlich am errechneten Entbindungstermin zur Welt. Gerade bei Erstgeburten dauert es, laut Statistik, noch ein paar Tage länger bis zur Geburt – Zeit, die die Schwangere zur Entspannung nutzen kann und sollte.
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